Der Vorstand der Advanced Inflight Alliance AG hat heute beschlossen, auf Grund der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 02. Juli 2007 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 I Ziffer 8 AktG von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung hat Gültigkeit bis längstens zum 01. Januar 2009. Es können seitens der Gesellschaft bis zu 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ermächtigung, d.h. bis zu Stück 1.531.158 eigene Aktien, erworben werden. Von dieser Ermächtigung wurde in 2007 bereits durch den Erwerb von Stück 511.587 eigener Aktien teilweise Gebrauch gemacht.
Mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms wurde die VEM Aktienbank AG mit Sitz in München beauftragt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Advanced Inflight Alliance AG trifft. Die VEM Aktienbank AG wurde beauftragt, bis zu Stück 300.000 eigene Aktien im Zeitraum bis zum 30. September 2008 zu erwerben. Die im Rahmen des Hauptversammlungsbeschlusses zurück gekauften Aktien sind zur Einziehung bestimmt.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der gezahlte Gegenwert je Aktie darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Gemäß Handelsbedingungen des Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 können pro Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen Tagesumsatzes im Monat vor Bekanntmachung des Beginns des Rückkaufprogramms erworben werden.
Die wöchentlichen Zusammenfassungen zum Rückkaufprogramm stehen auf der website der Gesellschaft (www.advanced-inflight-alliance.com) im Bereich IR-Service/Kapitalmaßnahmen/Aktienrückkaufprogramm zur Einsichtnahme zur Verfügung.