WKN:
A0BVU2
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DE000A0BVU28
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Spitalhof ,
D-71696 Möglingen, Deutschland
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Herr Falk Sorge
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Quartalszahlen veröffentlicht und Vorstandsbeschluss zum Rückkauf eigener Aktien bekannt gegeben
Im ersten Quartal 2008 verzeichnete die USU Software AG ein starkes Servicegeschäft, während sich das tendenziell volatilere Produktgeschäft zunächst verhalten entwickelte. In Summe belief sich der Konzernumsatz von USU auf TEUR 7.349 (Q1/2007: TEUR 7.576). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) der USU-Gruppe lag im Berichtszeitraum bei TEUR 280 (Q1/2007: TEUR 613), das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug TEUR -14 (Q1/2007: TEUR 320) und der Quartalsüberschuss belief sich auf TEUR 44 (Q1/2007: TEUR 436), was einem Ergebnis pro Aktie von 0,00 Euro (Q1/2007: 0,04 Euro) entspricht. Sehr positiv entwickelte sich die Konzernliquidität der USU Software AG. Demnach erhöhten sich die liquiden und liquiditätsnahen Mittel zum 31. März 2008 im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2007 auf TEUR 10.985 (31. Dezember 2007: TEUR 9.921).

Das Eigenkapital verzeichnete gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2007, vor allem bedingt durch den erzielten Quartalsüberschuss, einen leichten Anstieg auf TEUR 46.545 (31. Dezember 2007: TEUR 46.479). Bei einer Bilanzsumme von TEUR 54.925 (31. Dezember 2007: TEUR 53.269) belief sich die Eigenkapitalquote zum 31. März 2008 auf 84,7% (31. Dezember 2007: 87,3%). Nach dem verhaltenen Start ins Geschäftsjahr 2008 rechnet der Vorstand der USU Software AG aufgrund des positiven Feedbacks zahlreicher Interessenten mit einem Anstieg der Lizenzerlöse im zweiten Quartal 2008. Gleichzeitig stimmt die Entwicklung des wartungs- sowie beratungsbezogenen Auftragsbestandes positiv, welcher sich zum 31. März 2008 auf TEUR 13.394 (Q1/2007: TEUR 10.093) summierte und damit um TEUR 3.301 bzw. 32,7% über dem Vorjahreswert lag. Im erfahrungsgemäß stärkeren zweiten Halbjahr soll neben dem Inlandsgeschäft das internationale Partnerbusiness zu einem Ausbau des Produktgeschäftes und hier insbesondere der margenstarken Lizenz- und Wartungserlöse beitragen. In Summe bestätigt der Vorstand der USU Software AG für das Gesamtjahr und das Jahr 2009 ein über dem Durchschnitt der relevanten Marktsegmente liegendes Umsatzwachstum sowie eine überproportionale Steigerung des operativen Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA).

Zudem hat der Vorstand der USU Software AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 29. Mai 2008 aufgrund der guten Eigenkapitalausstattung und Liquiditätsentwicklung beschlossen, in der Zeit vom 29. Mai bis zum 11. Januar 2009 bis zu 2,52% des Grundkapitals, also bis zu 260.000 Stückaktien der Gesellschaft, über den elektronischen Handelsplatz der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) zu erwerben. Beim aktuellen Aktienkurs entspricht dies einem Volumen von rund 1 Million Euro. Grundlage dieses Aktienrückkaufes ist die Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der USU Software AG vom 12. Juli 2007 zum Erwerb eigener Aktien gemäß §71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Die derart zurückgekauften Aktien sollen zur Herabsetzung des Aktienkapitals eingezogen werden. Mit der Durchführung der Rückkäufe wurde die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) unter Einhaltung der Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 beauftragt. Gemäß den Regelungen des Artikels 5 Absatz 3 dieser Verordnung sollen dabei unter Umständen pro Tag mehr als 25%, jedoch bis maximal 50% des durchschnittlichen Tagesumsatzes der USU-Aktie erworben werden. Der durchschnittliche Tagesumsatz ist dabei vom durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem Kauftermin abzuleiten. Die LBBW wird ihre Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft weisungsfrei, unabhängig und unbeeinflusst treffen, soweit die gesetzlichen Vorgaben sowie die Anforderungen der USU Software AG hinsichtlich Volumen und Gültigkeitsdauer der Order eingehalten werden. Der für den Erwerb je Aktie gezahlte Gegenwert darf dabei den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse während der zehn Handelstage, die dem Erwerb vorausgehen, um nicht mehr als 10 v.H. überschreiten und um nicht mehr als 10 v.H. unterschreiten. Sollte die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG vom 12. Juli 2007 auf der nächsten Hauptversammlung am 19. Juni 2008 durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden, kann das Aktienrückkaufprogramm auch über den 11. Januar 2009 hinaus fortgesetzt werden.

Veröffentlichungsdatum: 29.05.2008 - 07:43
Redakteur: rpu
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