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Weber
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Ausübung von Wandlungsrechten
Dem Vorstand der VBH Holding AG wurde mit Ablauf der Wandlungsfrist von der Umtauschstelle mitgeteilt, dass die Inhaber der noch im Umlauf befindlichen Wandelgenussscheine in hohem Umfang von ihrer infolge der Kündigung der Wandelgenussscheine letztmalig gegebenen Wandlungsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben. Von dem noch ausstehenden Wandelgenussscheinkapital in Höhe von 34.901.905,00 EUR werden demnach 26.726.710,00 EUR in 5.345.342 Stamm-Stückaktien gewandelt, d.h. das Grundkapital der Gesellschaft wird sich aufgrund dieser Tatsache von 39.865.067,00 EUR um 5.345.342,00 EUR auf 45.210.409,00 EUR erhöhen.
Soweit die Inhaber der Wandelgenussscheine nicht von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben, werden die Wandelgenussscheine im Wert von 8.175.195,00 EUR mit Ablauf der Kündigungsfrist am 31.12.2009 zurückbezahlt.
Die Wandlung wird zu einer spürbaren Verringerung der Netto-Verschuldung und infolge mit Wirkung ab 01.01.2008 zu einer voraussichtlichen Zinsentlastung bei der VBH Holding AG in Höhe von 2,1 Mio. EUR führen.