Klage gegen beschlossene Kapitalerhöhung / Insolvenz droht
Ein Aktionär hat gegen die auf der Hauptversammlung am 19. Januar 2008 beschlossene Kapitalerhöhung geklagt. Daher kann die Kapitalerhöhung derzeit nicht durchgeführt werden. Damit ist der Bestand der Gesellschaft erheblich gefährdet da dringend neue Liquidität notwendig ist.
Vorstand und Aufsichtsrat haben bereits auf der Hauptversammlung der Gesellschaft deutlich gemacht, dass ohne frisches Kapital eine Insolvenz der Gesellschaft unvermeidlich ist.