WKN:
528000
ISIN:
DE0005280002
Straße, Haus-Nr.:
Weinstrasse 121,
D-86633 Neuburg an der Donau, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 8431 / 5049 - 00

Internet: http://www.bbi-immobilien-ag.de

IR Ansprechpartner:
Frau Anja Landes-Schell (VIB Vermögen AG)
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Hauptversammlung wird Zustimmung zu Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VIB Vermögen AG und BBI vorgeschlagen
Vorstand und Aufsichtsrat der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG haben heute beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VIB Vermögen AG als Organträgerin und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG als Organgesellschaft zuzustimmen. Die Hauptversammlung der BBI AG soll für den 18. Juni 2008 einberufen werden. Der Vertrag, dessen möglicher Abschluss bereits in der Ad-hoc-Mittelung vom 04. April 2008 angekündigt wurde, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung durch die Hauptversammlung sowohl der BBI AG als auch der VIB Vermögen AG. Der Ergebnisabführungsvertrag wurde heute von den Vorständen der BBI AG und der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, unterzeichnet.

Der Ergebnisabführungsvertrag sieht vor, dass die VIB Vermögen AG den Minderheitsaktionären der BBI AG ('außenstehende Aktionäre') unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben eine angemessene Abfindung in Aktien anbietet. Das Angebot basiert auf einer Bewertung der BBI AG und der VIB Vermögen AG. Das auf Grundlage der vorgenommenen Unternehmensbewertungen ermittelte Umtauschverhältnis beträgt 8,02 BBI-Aktien zu 11,62 VIB-Aktien. Für je eine BBI-Aktie erhält ein außenstehender Aktionär der BBI AG, der von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen will, 1,45 Aktien der VIB Vermögen AG. Etwaige Spitzenbeträge, die aus dem nicht ganzzahligen Umtauschverhältnis herrühren, werden durch bare Zuzahlung der VIB Vermögen AG ausgeglichen.

Für die Aktionäre, die weiterhin an der BBI AG beteiligt bleiben wollen, d.h. das ihnen seitens der VIB Vermögen AG unterbreitete Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, sieht der Ergebnisabführungsvertrag als angemessenen Ausgleich eine jährliche feste Ausgleichszahlung von 0,64 EUR brutto je Stückaktie der BBI AG vor.

Die Angemessenheit der von der VIB AG anzubietenden Abfindung und Ausgleichszahlung gemäß §§ 304, 305 AktG wird durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die ALEGRO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Regensburg, geprüft.

Veröffentlichungsdatum: 06.05.2008 - 09:26
Redakteur: rpu
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