Der Vorstand der Gesellschaft wird am heutigen Tag beim zuständigen Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung stellen.
Nach intensiver interner sowie sachverständiger Prüfung geht der Vorstand der Gesellschaft davon aus, dass die Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist.
Die operativ tätigen Tochtergesellschaften im In- und Ausland sind von dem Insolvenzantrag der Gesellschaft weder direkt noch indirekt berührt. Die Gesellschaft bereitet derzeit in Absprache mit allen Beteiligten einen Insolvenzplan vor, welcher die Sanierung der gesamten Gruppe zum Ziel hat.
Wegen der Stellung des Insolvenzantrages bedarf es der in der Ad-hoc-Mitteilung vom 18. April 2008 angekündigten Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung wegen des Verlusts des hälftigen Grundkapitals nicht mehr, so dass der Vorstand die Einberufung nicht mehr vornehmen wird.