BinTec: Insolvenzverfahren eingestellt
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Die Einstellung wird mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam
Mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom heutigen Tage wurde das Insolvenzverfahren bei der BinTec Communications AG nach § 213 InsO eingestellt. Die Einstellung wird mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam.