Das Saarländische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 25. März 2008 die sofortigen Beschwerden der Antragsgegner gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 14. November 2007 abgewiesen. Demnach kann die Eintragung des Verschmelzungsvertrages, wonach die Infor business solutions AG auf die Infor Global Solutions Deutschland AG verschmolzen wird, vorgenommen werden. Die ordentliche Hauptversammlung der infor business solutions AG hat dem Verschmelzungsvertrag am 25. Januar 2007 zugestimmt.
Mit Eintragung in den Handelsregistern der beteiligten Rechtsträger wird die Verschmelzung wirksam. Nach Eintragung der Verschmelzung erlischt die infor business solutions AG. Zugleich wird die Börsennotierung beendet. Mit einer Eintragung der Verschmelzung in die Handelsregister der beteiligten Gesellschaften ist den Angaben zufolge in den nächsten Tagen zu rechnen.