Die Carl Zeiss Meditec AG kann die Carl Zeiss Surgical endgültig erwerben. Das hat das Oberlandesgericht Jena in seinem Beschluss, der seit gestern vorliegt, final bestätigt. Darin werden die Beschwerden von sieben Anfechtungsklägern, die sie gegen den Beschluss des Landgerichtes Gera im Zusammenhang mit der beabsichtigen Übernahme der Carl Zeiss Surgical erhoben hatten, zurückgewiesen. Der Beschluss des Oberlandesgerichtes betrifft das sogenannte Freigabeverfahren, weitere Rechtsmittel stehen also nicht mehr zur Verfügung. Somit erlangt der Beschluss des Landgerichtes Rechtskraft, und die Anfechtungskläger können die geplante Transaktion nicht mehr weiter blockieren. Dementsprechend soll die für die Übernahme erforderliche Kapitalerhöhung schnellstmöglich durchgeführt werden.
Auf der Grundlage der Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena ist die Handelregistereintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses heute erfolgt und dieser damit wirksam geworden. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hatte sich am 10. März dieses Jahres mit einer Zustimmung von 99,8% für die Übernahme der Carl Zeiss Surgical durch die Carl Zeiss Meditec ausgesprochen. Durch die Klage von acht Aktionären vor dem Landgericht Gera wurde diese Transaktion seitdem blockiert. Bereits am 21. August 2006 hatte das Landgericht Gera in erster Instanz sämtliche Klagen als unbegründet abgewiesen und dem sogenannten Freigabeantrag der Gesellschaft stattgegeben.