Rücknahme der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses 2006
Die von einem Aktionär erhobene Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses der F.A.M.E. AG für das Geschäftsjahr 2006 (vgl. Ad hoc-Mitteilung vom 1. Februar 2008) wurde heute im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs zurückgenommen. Dies gilt auch für die Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 23. November 2007 über die Einzelentlastung der Vorstandsmitglieder Dr. Lukas Lenz und Dr. Hans Dix. Das Verfahren ist damit rechtskräftig beendet. Der Vergleich sieht eine gegenseitige Kostenaufhebung und eine Information der Aktionäre der Gesellschaft über die Einzelheiten der Rückführung des an die Energiedienstleistungen Sauerlandwärme GmbH ausgereichten Darlehens durch die Garantiegeber (vgl. unsere Ad hoc-Mitteilung vom 27. Februar 2008) vor, die die F.A.M.E. AG bis spätestens 10. April 2008 auf ihrer Internetseite zugänglich machen wird.