Der Vorstand der TRIA IT-solutions AG hat heute aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Mai 2006 mit der heutigen Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, eine zinslose Wandelschuldverschreibung mit Fälligkeit im Jahr 2013 unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts an die Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlage zu begeben. Die Wandelschuldverschreibungen können gegen Sacheinlage begeben werden, sofern der Wert der Sacheinlage dem Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen entspricht. Vor Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlage ist die Werthaltigkeit der einzubringenden Sacheinlage durch ein Gutachten einer der großen renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nachzuweisen.
Insgesamt soll eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu 3.000.000,00 EUR und im Nennbetrag von 1,00 EUR je Teilschuldverschreibung mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien der TRIA IT-solutions AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR je Aktie (Stückaktien) und voller Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr ihrer Ausgabe zum Bezug angeboten werden. Die Teilschuldverschreibungen sollen spätestens mit Fälligkeit in Aktien der TRIA IT-solutions AG nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen gewandelt werden, wenn von dem eingeräumten Wandlungsrecht kein Gebrauch gemacht wurde (Wandlungspflicht).
Die Teilschuldverschreibungen werden zunächst ausschließlich den Aktionären der TRIA IT-solutions AG zum Bezug angeboten. Ein Handel der Bezugsrechte der Aktionäre findet nicht statt. Nicht im Rahmen des Bezugsangebots von Aktionären bezogene Teilschuldverschreibungen sollen ausgewählten Investoren zur Zeichnung angeboten werden. Das Bezugsangebot wird in Kürze im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Hauptaktionäre der TRIA IT-solutions AG haben bereits die Bereitschaft signalisiert, bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung dem von der Verwaltung beabsichtigten Kapitalschnitt von 5:1 zuzustimmen.
Im Rahmen der begebenen Wandelanleihe ist beabsichtigt, die CE Software Solutions GmbH, München nach einer Werthaltigkeitsprüfung durch ein Gutachten einer der großen renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur weiteren Stärkung des Kerngeschäfts der TRIA IT-solutions AG im operativen Bereich gegen Sacheinlage in die TRIA IT-solutions AG einzubringen.
Daneben ist als weiterer Schritt zur fortschreitenden wirtschaftlichen Konsolidierung und zur Stärkung der Eigenkapitalquote des Unternehmens die Begebung einer weiteren Wandelschuldverschreibung gegen Sacheinlage einer Darlehensforderung nach erfolgter Werthaltigkeitsprüfung beabsichtigt.
Den Netto-Emissionserlös beabsichtigt die TRIA IT-solutions AG zur weiteren wirtschaftlichen Konsolidierung und zur Stärkung ihrer Wachstumsstrategie einzusetzen.