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Aktienrückkauf beschlossen
Der Vorstand der Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat heute beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zu beginnen und macht damit von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 Gebrauch. Im Zeitraum vom 18. März 2008 bis zum Ablauf der Ermächtigung am 31. Dezember 2008 sollen Aktien der Bijou Brigitte AG im Gegenwert von bis zu 10.000.000,00 Euro über die Börse zurückgekauft werden. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den Börsenkurs um nicht mehr als 5% unter- oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der Mittelwert der letztbezahlten Kurse im Geregelten Markt für die Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main, während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.
Sollte die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG vom 18. Juli 2007 auf der nächsten Hauptversammlung am 16. Juli 2008 durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden, kann das Aktienrückkaufprogramm auch über den 31. Dezember 2008 hinaus fortgesetzt werden.
Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt durch eine von der Gesellschaft beauftragte Bank und gemäß der Verordnung (EG-VO) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.