Vorstand und Aufsichtsrat der KUKA AG haben am 18.03.2008 beschlossen, der Hauptversammlung der KUKA AG vorzuschlagen, zu beschließen, aus dem Bilanzgewinn der KUKA Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2007 eine Dividende von 1.00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.
Darüber hinaus hat der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft am 18.03.2008 beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG von der durch die Hauptversammlung am 16.05.2007 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen und bis zu 2.660.000 Stückaktien der Gesellschaft über die Börse zurück zu erwerben. Dies entspricht bis zu insgesamt 10% des derzeit bestehenden Grundkapitals. Der Rückerwerb soll in der Zeit vom 25. März 2008 bis spätestens zum 29. August 2008 unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die dabei verpflichtet sein wird, den Rückerwerb der Aktien über die Börse unter Beachtung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 16.05.2007 und der in Art. 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 enthaltenen Vorgaben durchzuführen.