Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 23.01.2008
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Vorstand und Aufsichtsrat der MAX21 Management und Beteiligungen AG geben bekannt, dass zwei Aktionäre Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Januar 2008 beim Landgericht Frankfurt/Main eingereicht haben. Eine Klägerin hat die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 7, der andere Kläger die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 6, 7 und 9 der Hauptversammlung vom 23.01.2008 angegriffen. Die vorgenannten Tagesordnungspunkte betreffen - verkürzt dargestellt - folgende Beschlussfassungen:
TOP 3: Entlastung Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2006 / 2007 TOP 4: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien TOP 5: Aufhebung eines bestehenden Genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und entsprechende Satzungsänderung TOP 6: Vergütung des Aufsichtsrates für die (Rumpf-) Geschäftsjahre 2004, 2005 und 2006 TOP 7: Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2006/2007 TOP 9: Vergütung des Aufsichtsrates für Geschäftsjahre ab dem Geschäftsjahr 2007/2008
Die Verwaltung der Gesellschaft geht davon aus, dass die vorgebrachten Nichtigkeits- und Anfechtungsgründe nicht berechtigt sind und die Klagen abgewiesen werden.