Hauptversammlung wird Zustimmung zu Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Boursorama SA vorgeschlagen
Vorstand und Aufsichtsrat der OnVista AG haben heute beschlossen haben, der Hauptversammlung vorzuschlagen, einem noch abzuschließenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der OnVista AG als abhängiger Gesellschaft und der Boursorama SA als herrschender Gesellschaft zuzustimmen. Die Hauptversammlung soll für den 24. und gegebenenfalls 25. April 2008 einberufen werden. Der Vertrag, dessen möglicher Abschluss bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Februar 2008 angekündigt wurde, bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der OnVista AG.
Laut Vertragsentwurf wird die Boursorama SA den Minderheitsaktionären der OnVista AG im Rahmen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben anbieten, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 22,27 EUR zu erwerben. Für die Aktionäre, die weiterhin an der OnVista AG beteiligt bleiben wollen, sieht der Vertragsentwurf als angemessenen Ausgleich eine Garantiedividende in Höhe von netto 1,30 EUR (brutto 1,48 EUR) je Aktie für jedes Geschäftsjahr vor.