Die Allianz Deutschland AG hat am 23. Januar 2008 an den Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG das Verlangen gerichtet, auf einer Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Allianz Deutschland AG als Haupt-aktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung be-schließen zu lassen (Squeeze-out).
Die Allianz Deutschland AG hat der Allianz Lebensversicherungs-AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der Allianz Lebensversicherungs-AG im Rahmen des Squeeze-out zu gewähren ist, auf 777,96 EUR je auf den Namen lautende Stück-aktie der Allianz Lebensversicherungs-AG festgelegt hat. Daneben erhalten die Minderheitsaktionäre die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007, über deren Höhe die Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 7. Mai 2008 beschließen wird.
Die Festsetzung der Barabfindung erfolgte auf Grundlage des durch-schnittlichen Börsenkurses der Allianz Leben Aktie während der drei Monate vor der Veröffentlichung des Squeeze-out-Vorhabens durch die Ad-hoc-Mitteilung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 18. Januar 2008. Da der durchschnittliche Börsenkurs über dem Wert liegt, der sich für jede Allianz Leben Aktie auf Basis einer Unternehmensbewertung nDie Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheits-aktionäre auf die Allianz Deutschland AG ist für die ordentliche Haupt-versammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 7. Mai 2008 vorgesehen. ach Maßgabe des hierfür anzuwendenden IDW-Standards ergibt, ist nach der einschlägigen Rechtsprechung dieser Börsenkurs für die Bemessung der Barabfindung maßgebend.