Der Vorstand der schlott gruppe AG hatte beschlossen, ab 12. November 2007 auf der Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 13. März 2007 bis zu Stück 620.420 Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Im Hinblick auf die diesjährige Hauptversammlung am 26. Februar 2008 war der Rückkauf - wie am 11. Januar 2008 adhoc gemeldet worden war - im Zeitraum vom 14. Januar 2008 bis zum 27. Februar 2008 unterbrochen worden. Bis einschließlich 11. Januar 2008 hatte die Gesellschaft 54.358 Stück Aktien erworben.
Heute hat der Vorstand beschlossen, mit Wirkung zum 3. März 2008, den Aktienrückkauf auf der Grundlage der neuen Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 26. Februar 2008 bis zum Ende des Geschäftsjahres 2007/2008 am 30. September 2008 fortzusetzen und weitere bis zu Stück 566.062 Aktien der Gesellschaft zu erwerben.
Der Rückerwerb soll über die Börse erfolgen; der Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Mittelwert der Eröffnungskurse (Eröffnungsauktionspreis der schlott-gruppe-Aktie im XETRA-Handel) an den letzten drei Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Gemäß der Ermächtigung durch die Hauptversammlung 2008 können die zurückgekauften Aktien grundsätzlich wieder veräußert, eingezogen, im Rahmen des Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen eingesetzt oder zur Bedienung von Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen verwendet werden. Die Gesellschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derartige Options- und/oder Wandelschuldverschreibung derzeit nicht bestehen. Weiterhin ist derzeit weder die Wiederveräußerung noch die Einziehung der erworbenen Aktien geplant.
Der Rückkauf wird weiterhin unter Führung der DZ BANK durchgeführt; zu diesem Zweck hat die Gesellschaft einen Mandatsvertrag mit der DZ BANK geschlossen. Die DZ BANK ist in dem Mandatsvertrag verpflichtet worden, den Rückkauf nur nach Maßgabe der Vorgaben des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. März 2007 und der Hauptversammlung vom 26. Februar 2008 durchzuführen, dabei sämtliche Beschränkungen zum Aktienrückkauf nach der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO') einzuhalten, sämtliche andere einschlägigen Bestimmungen zu beachten und den Rückkauf günstigst und Interesse wahrend durchzuführen.
Die Gesellschaft wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 und 4 der oben genannten EG-VO regelmäßig auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.schlottgruppe.de) berichten sowie darüber hinaus die nach der oben genannten EG-VO erforderlichen Informationen gemäß der einschlägigen Bestimmungen veröffentlichen.