Urteil des Landgerichts Hamburg zu Beschlüssen der Hauptversammlung
Eine Aktionärin der Thielert AG hat beim Landgericht Hamburg Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungsklage gegen Vorlage und Beschlüsse anlässlich der Hauptversammlung der Thielert AG vom 01.08.2007 erhoben. Die Aktionärin wandte sich an das Landgericht Hamburg, weil sie der Auffassung war, in der Hauptversammlung nicht ausreichend informiert worden zu sein. Das Landgericht Hamburg hat sein Urteil vom 21.02.2008, der Thielert AG am Abend des 27.02.2008 zugestellt. Die Beschlüsse des ordentlichen Hauptversammlung der Thielert AG vom 01.08.2007, den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen, wurden für nichtig erklärt. Das Landgericht begründet die Entscheidung damit, dass die "schlagwortartige Tatbestandswiedergabe" nicht alle "Informationsdefizite" beseitigen konnte.
Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die gesamten Kosten des Rechtsstreits hat ausschließlich die klagende Aktionärin zu tragen. Es bleibt den Agnaben zufolge abzuwarten, ob die klagende Aktionärin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Berufung einlegt. Sollte dies der Fall sein, wird die Thielert AG prüfen, ob sie im Hinblick auf den sie belastenden Teil Anschlussberufung einlegen wird.