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Namensstreit verloren - aus HAITEC AG wird KPS AG
In einem seit dem Jahr 1998 laufenden Rechtsstreit zwischen der HAITEC AG und der HEITEC AG, Nürnberg, hat der BGH am 14.02.2008 in dem Revisionsverfahren HAITEC AG ./. HEITEC AG das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12. Januar 2000 aufgehoben und ein geändertes Urteil zugunsten der klagenden HEITEC AG, Nürnberg, erlassen. Gemäß diesem Urteil ist es der HAITEC AG zukünftig untersagt, unter der Bezeichnung HAITEC AG zu firmieren. Auch steht der HEITEC AG nach diesem Urteil ein Recht auf Ersatz von erlittenen Schäden zu. Dieses Urteil betrifft ausschließlich die als Holding firmierende HAITEC AG und nicht die aktiv am Markt tätigen HAITEC Konzerngesellschaften. Diese können weiterhin ohne Einschränkungen agieren und auch ihre Firmenbezeichnung beibehalten.
Dieses Urteil hat keine Auswirkungen auf die zukünftige Positionierung der HAITEC Gruppe auf dem Beratungsmarkt. Durch den Einstieg der KPS Consulting in die HAITEC zum Jahreswechsel wurde die entscheidende Voraussetzung für eine Neupositionierung der HAITEC im Beratungsmarkt geschaffen. Es ist dadurch eine neue Beratungsgruppe entstanden, die durch das erweiterte Beratungsportfolio, die eingebrachten Management-Skills sowie das Berater Know-how für eine hohe Wachstumsdynamik sorgen wird. Diese Entwicklung wird auch in der zukünftigen Namensgebung ihren Niederschlag finden. Im Rahmen der im Mai 2008 stattfindenden Hauptversammlung wird den Aktionären der Vorschlag unterbreitet, die HAITEC AG in die KPS AG umzufirmieren und damit den Startschuss für ein neues und erfolgreiches Kapitel der Unternehmensgeschichte zu geben.