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Wende im Glücksspielmarkt?
Die EU-Kommission hat heute angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Glücksspielpolitik der Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Die Kommission hat in ihrer Sitzung beschlossen, Deutschland offiziell um Auskunft über zahlreiche Regelungen in dem seit Anfang des Jahres gültigen Glücksspielstaatsvertrag zu ersuchen. Das Aufforderungsschreiben ist die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahren, das in einer Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof münden kann. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben zu reagieren.

Bereits zwei Mal hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr der Bundesrepublik offiziell ihre Bedenken über die Glücksspielpolitik in Deutschland mitgeteilt. Die Kommission kritisierte darin vor allem das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet, die zahlreichen Werbebeschränkungen sowie das für Finanzinstitute geltende Verbot, Zahlungen im Zusammenhang mit nicht erlaubten Glücksspielen zu verarbeiten und auszuführen. Die Bundesregierung teilte in ihren offiziellen Antwortschreiben lediglich lapidar mit, dass man die Bedenken der Kommission nicht teile.

Als problematisch bezeichnet die Kommission nunmehr auch das im neuen Glücksspielstaatsvertrag verankerte Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen, die Werbung dafür und die Teilnahme daran vorgesehen sind.

Die Kommission weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Beschränkungen des Glücksspiels aus Gründen des Allgemeininteresses (z.B. Verbraucherschutz) 'kohärent und systematisch' zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen müsse. Ein Mitgliedstaat könne somit nicht vorgeben, dass er sich gezwungen sehe, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten einzuschränken, wenn er sie gleichzeitig dazu ermuntere, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen.

In Deutschland ist die Situation derzeit nämlich besonders bizarr: Während Lotto und Sportwetten aus dem Internet verbannt werden, sind Pferdewetten von dem Verbot ausgenommen. Die Frage nach der Gültigkeit so genannter DDR-Lizenzen ist nicht abschließend geklärt: Derzeit darf man zum Beispiel im Ostteil Berlins wetten, im Westen nicht. Das Angebot von Spielautomaten wurde sogar stark ausgeweitet. Auch die Werbung ist in Teilen noch zulässig: Post-, Print- und Radiowerbung - die bevorzugte Reklameform der staatlichen Lottogesellschaften - ist weiterhin möglich.

'Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie unverzüglich handelt und den juristischen und wirtschaftlichen Irrsinn des Glücksspielstaatsvertrags korrigiert', so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. 'Noch deutlicher kann die Kritik der Kommission am Glücksspielstaatsvertrag nicht ausfallen. Wenn Deutschland erneut alle Bedenken der EU in den Wind schießt, wird die Glücksspielpolitik vor dem EuGH scheitern und auf Deutschland kommen Schadenersatzforderungen und Geldstrafen in Millardenhöhe zu. Die Zeche übernimmt am Ende wieder einmal der Steuerzahler.'

Veröffentlichungsdatum: 31.01.2008 - 14:15
Redakteur: rpu
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