Vergleich mit Kunz über Ansprüche aus Unternehmenskaufvertrag geschlossen
Die Pfleiderer AG hat mit der Kunz Holding GmbH & Co. KG und den anderen Verkäufern der Kunz-Holzwerkstoffgruppe einen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen, in dem die Beteiligten ihren Streit über wechselseitige Ansprüche aus dem Unternehmenskaufvertrag vom 15. Juli 2005 beilegen.
Der Kaufvertrag sah eine zweite Kaufpreisrate von 23,8 Mio. EUR vor. In einem Vergleich wurde eine reduzierte Zahlung der Pfleiderer AG an die Kunz Holding GmbH & Co. KG von 11,25 Mio. EUR vereinbart.