Das Verfahren zwischen der Eichborn AG und Herrn Rechtsanwalt Dr. Carsten Krage als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Achterbahn AG i.I. wegen Lizenznachforderung aus dem Harry Potter Merchandising ist durch gerichtlichen Vergleich beendet worden. Die Eichborn AG verpflichtet sich hierin, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 420.000,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Februar 2008 - zahlbar in sechs gleichen Raten beginnend am 1. Februar 2008 jeweils halbjährlich - zu zahlen.