Die Allianz Deutschland AG hat die Gesellschaft heute darüber informiert, dass sie über eine Vermögensverwaltungsgesellschaft Verträge über den Erwerb weiterer Aktien der Allianz Lebensversicherungs-AG abgeschlossen hat. Mit diesem Erwerb steigt der von der Allianz Deutschland AG gehaltene Anteil am Grundkapital der Allianz Lebensversicherungs-AG auf mehr als 95%.
Die Allianz Deutschland AG hat dem Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG zugleich mitgeteilt, dass sie gemäß den aktienrechtlichen Squeeze Out-Regelungen das Verlangen stellen wird, dass die Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Allianz Deutschland AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass ein entsprechender Squeeze Out-Beschluss - bei zeitnaher Bestellung eines sachverständigen Prüfers durch das Landgericht Stuttgart - auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 7. Mai 2008 gefasst werden kann.
In diesem Zusammenhang hat die Allianz Deutschland AG die Gesellschaft weiter informiert, dass die den Minderheitsaktionären anzubietende Barabfindung auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung der Allianz Lebensversicherungs-AG nach dem hierfür anzuwendenden IDW Standard zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1) ermittelt wird. Nach Aussage der Allianz Deutschland AG wird die Abfindung mindestens dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelten, derzeit noch nicht verfügbaren, gewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Allianz Lebensversicherungs-AG während der letzten drei Monate vor dem heutigen Tag entsprechen (als Indikation: auf Basis von Bloomberg ergibt sich ein gewichteter Durchschnittskurs in Höhe von 774,21 EUR).
Diese Einschätzungen stehen nach Unternehmensangaben wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.