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Urteil des OVG Lüneburg zum Fairplay-Markt in Buxtehude wird begrüßt
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Weg frei gemacht für den von der GWB Immobilien AG und der Horst Rademacher Immobilien GmbH geplanten Verbrauchermarkt am Standort Fairplay in Buxtehude. Am 17. Januar 2008 hat es die Berufungen der Stadt Buxtehude, der Gemeinden Neu Wulmstorf und Apensen sowie der Samtgemeinde Apensen gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vom 15. Mai 2006 zurückgewiesen. Die Stadt Buxtehude wurde verpflichtet, einen Vorbescheid für das Fairplay-Projekt zu erteilen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

GWB-Vorstand Dr. Norbert Herrmann äußerte sich erfreut über das Urteil: "Fast vier Jahre hat die Stadt Buxtehude mit allen Mitteln versucht, unser Vorhaben zu verzögern. Jetzt hat sich der Rechtsstaat durchgesetzt." Zur Erinnerung: Der Rechtsgutachter der Stadtverwaltung Dr. Thomas Reichelt hatte 2005 festgestellt, dass das Fairplay-Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf die Innenstadt habe und deshalb genehmigt werden müsse. Auf die Auswirkungen des konkurrierenden Granini-Projekts komme es rechtlich nicht an. Dennoch zog Bürgermeister Badur kurz darauf eine positive Vorlage für den Verwaltungsausschuss zurück und veranlasste den Ausschuss, die Bauvoranfrage abzulehnen, weil der Rechtsgutachter erklärt habe, das Fairplay-Vorhaben sei unzulässig. Im nachfolgenden Verwaltungsgerichtsprozess argumentierte die Stadt nun gegen die Auffassung ihres eigenen Gutachters. Obwohl alle von der Stadt eingeholten Einzelhandelsgutachten die Zentrenverträglichkeit des Fairplay-Markts bestätigt hatten, berief sich die Stadt vor Gericht auf eine weitere Studie, die sie vorher noch als unbrauchbar bezeichnet hatte. Auch die Richter des OVG Lüneburg äußerten den Verdacht, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten zu Lasten von Fairplay handelt. Auf die Stadt Buxtehude kommen nun etwa 45.000 Euro für Gerichts- und Anwaltskosten und Schadenersatzforderungen wegen der Verzögerung des Vorhaben in Höhe von fast 1,0 Mio. EUR zu.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Fritz von Hammerstein aus der Sozietät CMS Hasche Sigle, der Rademacher und GWB vor Gericht vertrat, muss die Stadt die Granini-Planung überdenken: "Der Senat hat bestätigt, was mehrere Gutachter prognostiziert haben: Der Granini-Markt trägt nicht zur Stärkung des Einzelhandels in der Hauptstraße von Altkloster bei, sondern er besiegelt das Schicksal dieses schwächelnden Standorts endgültig."

Dr. Norbert Herrmann fordert die Stadt auf, den Bauvorbescheid jetzt umgehend zu erteilen: "Nachdem zwei Gerichte massive Kritik an der Stadtverwaltung geäußert haben, ist es Zeit, auf einen konstruktiven Weg zurückzukehren."

Veröffentlichungsdatum: 18.01.2008 - 15:15
Redakteur: rpu
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