Entscheidung im Kartellverfahren „Kreiskrankenhäuser des Landkreises Rhön-Grabfeld“
Gestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsbeschwerde der RHÖN-KLINIKUM AG im Kartellverfahren „Kreiskrankenhäuser Rhön-Grabfeld an den Standorten Bad Neustadt und Mellrichstadt“ zurückgewiesen. Damit ist endgültig entschieden, dass eine Übernahme der Krankenhäuser des Landkreises Rhön-Grabfeld nicht möglich ist. Eine schriftliche Urteilsbegründung ist in den nächsten zwei Wochen bis drei Monaten zu erwarten.
Am 10. März 2005 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der beiden Kreiskrankenhäuser durch die RHÖN-KLINIKUM AG untersagt. Dagegen hatte das Unternehmen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Nach der Zurückweisung der Beschwerde durch das OLG Düsseldorf am 11. April 2007 hatte die RHÖN-KLINIKUM AG eine grundsätzliche Klärung beim BGH angestrebt.
Von der heutigen Entscheidung bleibt die Wachstumsstrategie des Konzerns unberührt. Vorstandsvorsitzender Wolfgang Pföhler: „Dieser Beschluss steht unserem Wachstum nicht im Wege. Zu unserem Unternehmen gehören derzeit 46 von 2.100 Kliniken in Deutschland – das entspricht einem Marktanteil von gerade einmal drei Prozent.“ Damit seien hohe Wachstumschancen offenkundig. Pföhler wörtlich: „Wir sehen auf der Landkarte viele weiße Flecken für uns, die auch aus kartellrechtlicher Sicht völlig unbedenklich sind.“
Angesichts der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen –Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung gerade im ländlichen Raum, medizinisch-technischer Fortschritt, sinkende öffentliche Mittel – ist nach Auffassung des Unternehmens ein Ausbau der standort- und sektorübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Kliniken alternativlos. Nur so ließe sich eine medizinisch umfassende und hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen auf Dauer sicherstellen.
Pföhler stellt klar, dass gerade die RHÖN-KLINIKUM AG Wettbewerb als einen wichtigen Schlüssel zur Weiterentwicklung der Gesundheitswirtschaft sieht. Nur dank des Wettbewerbs können neue Wege in der Gesundheitsversorgung beschritten werden, die den wachsenden Anforderungen einer alternden Gesellschaft gerecht werden. Der bisher kartellrechtlich beschrittene Weg erscheint nicht zielführend.
Pföhler bekräftigte daher seine Forderung nach neuen kartellrechtlichen Grundlagen für den Krankenhausmarkt: „Jetzt ist es Aufgabe des Gesetzgebers, die Voraussetzungen zu schaffen, um die Menschen in allen Regionen Deutschlands auch in Zukunft bestmöglich medizinisch zu versorgen. Die Politik muss klären, inwieweit die Ziele einer hochwertigen, gleichmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung, wie sie der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch vorsieht, bei kartellrechtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.