Die Triplan AG gibt bekannt, dass in einem Vergleich mit der Lenzing AG, die Zahlung einer ausstehenden Forderung für erbrachte Planungsleistungen in Höhe von etwa 8,0 Mio. ATS vereinbart werden konnte. Die Summe entspricht umgerechnet 1,137 Mio. DM. Die im Verkaufsprospekt zum Börsengang der Triplan AG veröffentlichten strittigen Forderungen aus den Jahren 1995 bis 1997 können damit ausgeglichen werden.
Die Zahlung wird in vollem Umfang liquiditätswirksam und wird aufgrund der bereits vor Börsengang gebildeten Wertberichtigung ohne Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der
Triplan AG bleiben. Aufgrund dieses Vergleiches bestehen auch keine weiteren Forderungen gegenüber der Triplan AG und deren 100-prozentiger Tochtergesellschaft Triplan Ingenieur Ges.m.b.H.