WKN:
A0J2WF
ISIN:
DE000A0J2WF4
Straße, Haus-Nr.:
Siemensstrasse 2,
D-76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Deutschland
Telefon:
+49 (0)721 / 8601 - 0

Internet: www.itm-technology.de

IR Ansprechpartner:
Herr Ralph G. Kimmig
[email protected]
Ausgabe neuer Aktien - Weichen für Übernahme gestellt – Bezugsfrist beginnt am 15. Januar
Der Vorstand der ANYCOM Technologies AG stellt die Weichen für eine bevorstehende Übernahme: Dazu werden bis zu 2.143.700 neue Aktien ausgegeben, so dass sich das Grundkapital der Gesellschaft entsprechend auf bis zu 3.938.122 EUR (bislang 1.794.422 EUR) erhöhen wird. Den ANYCOM-Aktionären wird dabei ein Bezugsrecht im Verhältnis 1:1 eingeräumt, das sie bei ihrer Depotbank innerhalb einer zweiwöchigen Bezugsfrist geltend machen können. Die Bezugfrist beginnt am 15. Januar und läuft bis einschließlich 29. Januar 2008.

„Wie wir dies unseren Aktionären bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 19. November angekündigt haben, wollen wir eine strategische Wachstumsoption nutzen, durch die ANYCOM auf einen Schlag in eine neue Größenordnung wächst. Konkret geht es dabei um die Übernahme eines profitablen Unternehmens. Die jetzt beschlossene Barkapitalerhöhung ist dafür eine unverzichtbare Voraussetzung“, so ANYCOM-Vorstand Oliver Höck.

Bei der im November stattgefundenen außerordentlichen Hauptversammlung des im Entry Standard notierten Bluetooth-Spezialisten hatten die Aktionäre den Vorstand mit fast 100- prozentiger Zustimmung ermächtigt, neue Aktien auszugeben. Sie werden den Aktionären nun innerhalb der Bezugsfrist über das Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, angeboten. Der Bezugspreis wird am 22. Januar 2008 nach Börsenschluss unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation festgelegt. Er muss mindestens dem Durchschnittskurs (gewichteter Schlusskurs der ANYCOM-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse) zwischen dem 16. bis 22. Januar unter Abzug eines Abschlags von maximal 25% entsprechen, soll jedoch mindestens 1 Euro betragen.

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2007 gewinnberechtigt. Ein Bezugsrechtehandel findet nicht statt. Alle neuen Aktien, die nicht im Rahmen der Bezugsaufforderung von den Alt-Aktionären bezogen werden, werden von der Gesellschaft voraussichtlich im Wege einer Privatplatzierung weiteren interessierten Anlegern, insbesondere institutionellen Anlegern, zu dem festzusetzenden Bezugspreis angeboten. Ebenso die sich aus dem Bezugsverhältnis ergebenden, als sogenannte „freie Spitzen“ vom Bezugsrecht der Alt-Aktionäre ausgeschlossenen 349.278 neuen Aktien.

Weitere Hauptversammlung im Zusammenhang mit Übernahme

Im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme wird der Vorstand der ANYCOM Technologies AG voraussichtlich am 15. Januar die Einladung zu einer weiteren außerordentlichen Hauptversammlung veröffentlichen, auf der unter anderem eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von Geschäftsanteilen des zur Übernahme anstehenden Unternehmens beschlossen werden soll. Das Bezugsrecht der ANYCOMAktionäre soll für diese Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ausgeschlossen werden. Nach Auffassung des Vorstands wird sich daraus jedoch keine wertmäßige Verwässerung der Aktienbeteiligung der ANYCOM-Aktionäre ergeben.

Diese zu beschließende Unternehmensübernahme in Form einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage sowie die jetzt anstehende Barkapitalerhöhung sind Teil eines Restrukturierungskonzepts, dessen erfolgreiche Durchführung zu einer wesentlichen Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ANYCOM Technologies AG führen soll.

Die vollständigen Angebotsunterlagen und die Bezugsaufforderung an die Aktionäre sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und zusammen mit weiteren wichtigen Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.anycom.com einzusehen.

Veröffentlichungsdatum: 14.01.2008 - 11:27
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz