Die TDS Informationstechnologie AG hat am 11. Januar 2008 als abhängiges Unternehmen einen Beherrschungsvertrag mit ihrem Mehrheitsaktionär, der Fujitsu Services Overseas Holdings Limited mit dem Sitz in London, Großbritannien, als herrschendem Unternehmen geschlossen. Der Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der TDS AG. Der Aufsichtsrat der TDS AG sowie das Board of Directors der FSOHL haben dem Beherrschungsvertrag jeweils am 11. Januar 2008 zugestimmt. Im Rahmen des Beherrschungsvertrags garantiert FSOHL den außenstehenden Aktionären der TDS AG für die Dauer des Beherrschungsvertrags als angemessenen Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr der TDS AG je Aktie der TDS AG die Zahlung eines Gewinnanteils in Höhe von brutto 0,30 EUR(netto gegenwärtig 0,26 EUR).
Ferner wird FSOHL aufgrund des Beherrschungsvertrags verpflichtet, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der TDS AG dessen Aktien gegen Barabfindung von 3,13 EUR je Aktie der TDS AG zu erwerben. Die Unternehmensbewertung, die der Bestimmung der Abfindung und des Ausgleichs zugrunde liegt, wurde von dem Vorstand der TDS AG mit Unterstützung durch die Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, vorgenommen. Die gerichtlich zum Vertragsprüfer bestellte BHP Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs bestätigt. Die Hauptversammlung, die über die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag bechließt, ist für den 29. Februar 2008 geplant. Einzelheiten werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Veröffentlichungsdatum:
11.01.2008
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21:31
Redakteur:
rpu