Der Vorstand der IKB Deutsche Industriebank AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, eine Wandelschuldverschreibung mit Wandlungspflicht zu begeben, die auch während der Laufzeit in Aktien der IKB in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der IKB wandelbar ist. Der Beschluss wurde auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. September 2004 gefasst.
Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibung wird vollständig von der KfW Bankengruppe gekauft. Der Kauf der Wandelschuldverschreibung ist Teil eines Maßnahmenpakets der KfW und des Bankenpools zur Unterstützung der IKB, mit der eine im November 2007 im Grundsatz beschlossene Erweiterung des Risikoschirms zugunsten der IKB umgesetzt wird.
Nach Durchführung der Wandlung wird das Grundkapital der IKB bis zu 247,5 Mio. EUR (vorher: 225 Mio. EUR) betragen, eingeteilt in bis zu 96.800.000 (vorher: 88.000.000) nennwertlose Stückaktien. Der Anteil der KfW am Grundkapital der IKB wird sich nach der Wandlung auf bis zu 43,4% (vorher: 37,8%) erhöhen.
Die Wandelschuldverschreibung mit einem Zinskupon von 4,75% hat eine Laufzeit von einem Jahr und wird zu pari emittiert. Der IKB fließen durch diese Maßnahme 54 Mio. EUR neues Kapital zu.
Darüber hinaus hat der Vorstand der IKB beschlossen, neben der Änderung des Konzernjahresabschlusses 2006/07 (nach IFRS) auch den Jahresabschluss 2006/07 der IKB AG (nach HGB) rückwirkend zu ändern. Der Vorstand geht davon aus, dass sich das Ergebnis durch diese Maßnahme verringern wird, aber positiv bleibt.