Der Vorstand der Integralis AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in der Zeit vom 3. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2008 bis zu 450.000 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Grundlage für den Aktienrückkauf ist die Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2007 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziff. 8 AktG.
Die eigenen Aktien können zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen, zum Erwerb von Beteiligungen und/oder zur Erfüllung von Kaufpreis- oder anderen Zahlungsverpflichtungen aus einem solchen Erwerb verwendet werden.
Die Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Bei den Transaktionen werden die Handelsbeschränkungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 eingehalten.