Hauptprüfverfahren um zwei Monate bis zum 7. April 2008 verlängert
In dem Zusammenschlussverfahren betreffend den Erwerb sämtlicher Anteile an der Condor Flugdienst GmbH durch Air Berlin PLC sowie den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an Air Berlin durch die Thomas Cook AG, einer Tochter der Thomas Cook Group plc, hat das deutsche Bundeskartellamt heute das Hauptprüfverfahren mit Zustimmung der beteiligten Unternehmen um zwei Monate verlängert bis zum 7. April 2008. Gründe für die Verlängerung des Hauptprüfverfahrens sind die Komplexität der Sache und der Umfang der zu ermittelnden Daten, die eine zeitlich intensivere Prüfung durch das Bundeskartellamt erforderlich machen. Diese Fristverlängerung ist Bestandteil des normalen kartellrechtlichen Verfahrens und führt nicht zu einer Änderung der Überzeugung von Air Berlin PLC hinsichtlich der zu erwartenden Entscheidung der Kartellbehörde.