Der Vorstand der ARISTON Real Estate AG hat heute den Beschluss gefasst, mit einem Aktienrückkaufprogramm zu beginnen. Damit macht der Vorstand Gebrauch von der durch die Hauptversammlung am 25. Oktober 2006 erteilten und bis zum 25. April 2008 geltenden Ermächtigung. Demnach ist der Vorstand ermächtigt, bis zu 10% des damaligen Grundkapitals (d.h. bis zu 623.000 Aktien) zu erwerben. Dabei darf der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse an der Frankfurter Wertpapierbörse an den vorangehenden 5 Börsenhandelstagen um nicht mehr als 5% über- oder unterschreiten.