Weiterer Insolvenzantrag führt zur Gefährdung der Sanierung
Nach dem Eingang eines weiteren Antrags eines Gläubigers der COMTRADE AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat ein potentieller Investor, der eine Zeichnung von Stück 3 Mio. neuer Aktien aus der Kapitalerhöhung in Aussicht gestellt hatte, angekündigt, seine Zeichnungsbereitschaft noch einmal überdenken zu wollen und den von ihm treuhänderisch für die Zeichnung bei einem Notar hinterlegten Betrag vom Treuhandkonto wieder abgezogen. Eine endgültige Entscheidung des Investors über die Eingehung einer Beteiligung an der Gesellschaft wird noch vor Ablauf dieses Jahres erwartet.
Nachdem im Rahmen der am gestrigen Tage abgelaufenen Frist zum Bezug neuer Aktien aus der von der Hauptversammlung der COMTRADE AG am 27. August 2007 beschlossenen Barkapitalerhöhung insgesamt rund Stück 750.000 neue Aktien von Alt-Aktionären bezogen worden sind und ein weiterer Investor zur Zeichnung von Aktien im Umfang von Stück 500.000 neuer Aktien bereit ist, könnte der Gesellschaft nach dem derzeitigen Stand lediglich neues Kapital von rund 1.250.000,00 EUR zugeführt werden.
Trotz der erfreulich hohen Beteiligungsbereitschaft der Alt-Aktionäre reicht dieser Betrag nach den Vorgaben des Hauptversammlungsbeschlusses vom 27. August 2007, der eine Zeichnung von mindestens Stück 1.382.166 neuer Aktien und damit ein Mindestzeichnungsvolumen von 1.382.166,00 EUR verlangt, nicht aus, um die Kapitalerhöhung durchzuführen. Außerdem würde die Hinzuführung neuer Liquidität in diesem Umfang zu einer Überwindung der aktuellen Liquiditätsschwierigkeiten der Gesellschaft auch nicht genügen.
Sofern die erwartete Entscheidung des Investors gegen die Eingehung einer Beteiligung an der Gesellschaft getroffen und es dem Vorstand auch nicht gelingen wird, weitere Investoren zur Zeichnung größerer Aktienpakete zu bewegen, wird sich nach derzeitiger Sicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr vermeiden lassen. Die Kapitalerhöhung würde in diesem Fall nicht durchgeführt werden und die Zeichner würden ihre Zeichnungsbeträge zurückerhalten.