Erlaubniserweiterung für Bankgeschäfte der Tradegate AG
Die Tradegate AG Wertpapierhandelsbank hat mit heutigem Datum und Wirkung zum 1. Januar 2008 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Erlaubniserweiterung zum Betrieb von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1,2,5 und 9 KWG (Einlagengeschäft, Kreditgeschäft beschränkt auf Lombardkredite, Depotgeschäft, Girogeschäft) erhalten.
Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2008 wird die Tradegate AG der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zugeordnet und scheidet damit aus der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EDW) aus.
Als weiterer Geschäftsleiter wurde vom Aufsichtsrat Herr Klaus-Gerd Kleversaat mit Wirkung zu der Erlaubniserweiterung der Gesellschaft bestellt. Aus der aktuellen Sonderumlage der EDW wegen des Schadensfalles Phoenix ergeben sich für den Jahresabschluss der Tradegate AG keine belastenden Sonderfaktoren, die nicht bereits in den veröffentlichten Halbjahreszahlen enthalten wären.