Die Temenos Group AG hat die Ad-Hoc-Publizität nicht verletzt. Dies ergaben die durchgeführten Vorabklärungen der SWX Swiss Exchange. Im Rahmen der am 3. Oktober revidierten Gewinn- und Umsatzaussichten der Gesellschaft waren vorab keine Informationen in den Markt gelangt, so dass die Untersuchungen nicht fortgeführt werden, hieß es in einer afx-Meldung.