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NSE: Antrag auf Erlass der Einstweiligen Verfügung - NSE will eventuell Rechtsmittel gegen die Entschei
In der heutigen Verhandlung vor der Dritten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main wurden insgesamt sechs Verfahren von am Neuen Markt notierten Unternehmen, unter anderem die NSE Software AG, zusammen verhandelt. Alle Unternehmen hatten einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Börse AG wegen Änderung des Regelwerkes (Delisting sogenannter Penny Stocks) gestellt.



Sämtliche Anträge wurden entgegen der bisher ergangenen Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt am Main überraschend zurückgewiesen. NSE prüft die Möglichkeiten Rechtsmittel gegen diese Entscheidung

einzulegen.

Veröffentlichungsdatum: 20.12.2001 - 07:58
Redakteur: tba
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