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Bezugspreis auf 10 EUR je neue Aktie festgelegt
Der Vorstand der Balda AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Bezugspreis für die neuen Aktien aus der im November 2007 beschlossenen Kapitalerhöhung mit 10 EUR je Aktie festgesetzt. Auf Basis des Bezugspreises beträgt der Mittelzufluss insgesamt rund 68 Mio. EUR (brutto).
Die Hauptaktionäre hatten bereits vor Beginn der Bezugsfrist erklärt, ihre Bezugsrechte bei einem Bezugspreis von 10 EUR auszuüben. Sie haben zu diesem Preis auch für alle übrigen neuen Aktien verbindliche Zeichnungsangebote abgegeben. Damit ist das gesamte Kapitalerhöhungsvolumen abgedeckt. Mit der Kapitalerhöhung will Balda die Bilanzstruktur stärken, den Finanzierungsspielraum erhöhen und Position in den Wachstumsregionen Asiens weiter ausbauen.
Die Bezugsfrist läuft noch bis einschließlich 17. Dezember 2007 (12:00 Uhr MEZ). Am 13. Dezember 2007 werden die Bezugsrechte letztmals gehandelt. Ab 19. Dezember 2007 werden die neuen Balda-Aktien in die Notierung der alten Aktien einbezogen.
Unter Berücksichtigung der Nachfrage nach neuen Aktien sowie unter Einschätzung der Volatilität und der Marktgegebenheiten wurde der Bezugspreis auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der Balda-Aktie, der sich in der Zeit vom 3. bis 7. Dezember 2007 im XETRA Handel mit 9,7321 EUR ergab, zuzüglich eines Aufschlags von 2,75% festgelegt.
Vor der für den 11. Dezember 2007 vorgesehenen Hinterlegung des Bezugspreises bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgegebene Bezugserklärungen können innerhalb von zwei Werktagen nach der Hinterlegung des Bezugspreises, letztmals somit voraussichtlich am 13. Dezember 2007, gegenüber der Bank, die die Bezugserklärung entgegengenommen hat, widerrufen werden.