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Herzog Telecom: Doculand steigt ein - Doculand hat 24,24 % des stimmberechtigten Grundka
Der Insolvenzverwalter der Firma Herzog Telecom AG wurde am 18.12. durch die Firma Doculand Gesellschaft für Medienbeteiligungen mbH darüber informiert, daß diese Gesellschaft 24,24 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals der Firma Herzog Telecom AG erworben hat.



Die Firma Doculand hat eine Pressemitteilung mit folgendem Inhalt herausgegeben:



"Der Geschäftszweck der Doculand Gesellschaft für Medienbeteiligungen mbH ist die Entwicklung, Herstellung, der Erwerb und die Verwertung von Medienproduktionen aller Art sowie die Beteiligung an Unternehmen aus der Medienbranche.



Die Gesellschaft hat dem Insolvenzverwalter der Herzog Telecom AG angezeigt, dass sie mit dem Datum vom 03.12.2001 über 24,24 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals des Unternehmens verfügt. Mittelfristiges Ziel sei es, gemeinsam mit den Gläubigern des Unternehmens eine Lösung für das Fortbestehen der Gesellschaft zu erarbeiten. Die Aussichten dafür erscheinen günstig, entsprechende Prüfungen werden momentan vorgenommen.



Für diesen sich abzeichnenden Fall erwägt Doculand eine deutliche Aufstockung des gegenwärtigen Anteils, um die Voraussetzungen für eine Verschmelzung von Doculand auf den weiterhin börsennotierten Mantel

der Herzog Telecom AG zu schaffen. Doculand will sich mittelfristig als börsennotiertes Unternehmen etablieren, dessen Geschäftszweck es ist, wesentliche Beteiligungen an Unternehmen der Medienwirtschaft einzugehen, diese zu entwickeln und weiterzuveräußern.



Langjährige fachliche Kompetenz für dieses Vorhaben sei in den Organen der Doculand vorhanden. Die Kapitalbasis der Herzog Telecom AG dürfte nach erfolgter Umwandlung sowohl durch eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage als auch gegen Barmittel realisiert werden. So sei zunächst angedacht, eine Schachtelbeteiligung an einem börsennotierten Medienunternehmen gegen Gewährung neuer Aktien einzubringen.



Doculand sei zudem bemüht, sich trotz widersprüchlicher steuergesetzlicher Rahmenbedingungen die Steuerfreiheit eines eventuellen Sanierungsgewinns bei der Herzog Telecom AG zusichern zu lassen."

Veröffentlichungsdatum: 19.12.2001 - 15:01
Redakteur: tba
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