Bei der auf Veranlassung der Vermögensverwaltung Erben Dr. Karl Goldschmidt GmbH, Essen („VVG“) einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung haben die Aktionäre der Neschen AG die Abstimmung über die Durchführung einer Sonderprüfung mit einer Mehrheit von 62,3% abgelehnt. Die VVG hatte hierbei eine nochmalige Prüfung bestimmter Bilanzpositionen aus den Jahren 2003 bis 2005 gefordert.
Für den zweiten Tagesordnungspunkt, in dem die VVG einen Antrag auf Bestellung eines bestimmten Sonderprüfers gestellt hat, war eine weitere Abstimmung somit nicht mehr notwendig. Auch die zusätzlich gestellten Anträge eines weiteren Aktionärs kamen demzufolge nicht mehr zur Abstimmung.
Die Stimmen der Organmitglieder Stefan Zinn und Rolf Zinn waren bei der Abstimmung aufgrund ihrer Vorstands- bzw. Aufsichtsratstätigkeit in den entsprechenden Jahren ausgeschlossen. Die Verwaltung der Neschen AG sieht sich aufgrund der breiten Zustimmung auf der Hauptversammlung in ihrer bisherigen Einschätzung bestätigt.