WKN:
554600
ISIN:
DE0005546006
Straße, Haus-Nr.:
Theodor-Heuss-Ring 28,
D-50668 Köln, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 221 / 914099 - 17

Internet: http://www.agor-ag.com

IR Ansprechpartner:
Herr Georg Biekehör
[email protected]
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 28. November 2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 18.060.495,00 EUR um bis zu 1.805.505,00 EUR auf bis zu 19.866.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.805.505 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von 1,00 EUR zu einem Ausgabebetrag von 2,10 EUR je Aktie zu erhöhen. Dieser Betrag beinhaltet einen Nachlaß von ca. 15% auf den derzeitigen Kurs. Die neuen Stückaktien sind ab dem 1. Januar 2007 gewinnberechtigt.

Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Hierzu wird die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassen mit der Verpflichtung, die neuen Aktien den Aktionären während einer Bezugsfrist vom 1. Dezember 2007, 0.00 Uhr, bis zum 14. Dezember 2007 (einschließlich) im Verhältnis 10:1 zum Bezugspreis von 2,10 EUR je Aktie zum Bezug anzubieten. Die Bezugsrechte sind weder übertragbar noch handelbar. Der Bezugsrechtshandel wird ausgeschlossen. Allen Aktionären wird parallel zum Bezugsangebot eine Mehrzuteilungsoption gewährt, in der Weise, dass über das Bezugsrecht hinaus, aber innerhalb der Bezugsfrist und zum Bezugspreis, weitere Aktien gezeichnet werden können, wobei die Zuteilung aus den aufgrund der Nichtausübung von Bezugsrechten nicht platzierten Aktien erfolgt und das Zuteilungsvolumen und die detaillierten Zuteilungskriterien vom Vorstand der Gesellschaft nach Abschluss der Platzierung festgelegt werden.

Nach Ablauf der Bezugsfrist für die Aktionäre soll eine Nachplatzierung der nicht von den Aktionären innerhalb der Bezugsfrist bezogenen, gezeichneten oder unmittelbar danach ihnen zugeteilten jungen Aktien innerhalb einer Nachfrist bis zum 19. Dezember mindestens zum Bezugspreis an nicht mehr als 99 ausgewählte Investoren erfolgen. Die Zuteilung der im Rahmen dieser Nachfrist zu gewährenden jungen Aktien soll durch einheitliche Kriterien erfolgen, die vom Vorstand der Gesellschaft nach Abschluss der Platzierung festgelegt werden. Gemeinsam mit der WGZ BANK soll schnellstmöglich die Börsenzulassung der Aktien aus der Kapitalerhöhung zum Regulierten Markt mit Notierungsaufnahme im Segment General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr der Börsen in Berlin, Hamburg, Stuttgart und München erfolgen.

Veröffentlichungsdatum: 29.11.2007 - 06:39
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz