Die BinTec Communications AG weist im vorläufigen Abschluss für das zum 31. Oktober 2007 endende Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag von -174 TEUR aus. Ursache für den Fehlbetrag sind insbesondere Zinsen für Darlehen sowie Aufwendungen für Börsennotierung, Hauptversammlung, Abschluss und Prüfung. Die Gesellschaft ist bilanziell in Höhe von 1.952 TEUR überschuldet. Es liegt eine Rangrücktrittserklärung des Hauptgläubigers vor. Darüber hinaus wurde ein Verzicht des Hauptgläubigers erklärt, der allerdings unter dem Vorbehalt steht, dass sämtliche Beschlüsse und Ermächtigungen der am 27. November 2007 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft in der vorgeschlagenen Weise beschlossen und wirksam werden, insbesondere durch Eintragung in das Handelsregister. Bei Eintritt der Voraussetzungen für den Verzicht, erstreckt sich dieser auch auf die ab dem 1. November 2006 bis zum Wirksamwerden des Verzichts angefallenen Zinsen und Zinseszinsen.
Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ist die Gesellschaft auf die Zuführung liquider Mittel durch die im Rahmen der Hauptversammlung zu beschließenden Kapitalmaßnahmen angewiesen. Das Management geht davon aus, dass die Beschlüsse, die zum Wirksamwerden der Verzichtserklärung des Hauptgläubigers und Entschuldung der Gesellschaft sowie zur Zuführung liquider Mittel erforderlich sind, entsprechend gefasst werden. Sollte die Hauptversammlung keine entsprechenden Beschlüsse fassen, wird die Gesellschaft gezwungen sein, Insolvenzantrag zu stellen.