Bestellung eines gemeinsamen Vertragsprüfers im Hinblick auf den geplanten Beherrschungsvertrag
Die LHS AG hat heute gemeinsam mit der E/LHS Acquisition GmbH, einer 100 %igen indirekten Tochtergesellschaft der Telefonaktiebolaget LM Ericsson (publ), Stockholm (Schweden), einen Antrag auf Bestellung eines gemeinsamen Vertragsprüfers gemäß § 293c Abs. 1 AktG im Hinblick auf den geplanten Beherrschungsvertrag zwischen der E/LHS Acquisition GmbH als beherrschendes Unternehmen und der LHS Aktiengesellschaft gestellt. Der Beherrschungsvertrag wird voraussichtlich der für April 2008 geplanten ordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden.