Der Vorstand der SOLON AG für Solartechnik hat heute aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. August 2007 mit der heutigen Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, eine Wandelschuldverschreibung mit Bezugsrecht und Fälligkeit im Jahr 2012 zu begeben.
Insgesamt werden von der SOLON AG für Solartechnik Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200 Millionen und im Nennbetrag von 1.000 EUR je Wandelschuldverschreibung mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien der SOLON AG für Solartechnik ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie und voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr ihrer Ausgabe zum Bezug angeboten.
Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich den Aktionären der SOLON AG für Solartechnik zum Bezug angeboten. Das Bezugsverhältnis beträgt 61:1. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. August 2007 ausgeschlossen. Ein Handel der Bezugsrechte der Aktionäre findet nicht statt. Das Bezugsangebot wird am 19. November 2007 im elektronischen Bundesanzeiger und am 20. November 2007 in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.
Die HSBC Bank plc fungiert im Rahmen dieser Transaktion als Sole Bookrunner und hat sich verpflichtet, die nicht bezogenen Wandelschuldverschreibungen qualifizierten Anlegern anzubieten.
Die endgültigen Ausstattungsmerkmale werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates voraussichtlich am 30. November 2007 festgelegt. Die SOLON AG für Solartechnik beabsichtigt, den Netto-Emissionserlös zur Stärkung ihrer Wachstumsstrategie und für mögliche strategische Investitionen einzusetzen.