Die Kinowelt-Gruppe, Leipzig, sowie Doris Appel-Kölmel und Dr. Rainer Kölmel haben gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihren Verzicht auf ihre Rechte aus den Befreiungsbescheiden vom 12. Dezember 2006 und vom 16. Januar 2007 erklärt. Dies hat die Kinowelt-Gruppe der Intertainment AG, München, am 15.11.2007 gegen 18.15 Uhr mitgeteilt. Die BaFin hatte mit diesen Bescheiden die Kinowelt-Gruppe sowie Doris Appel-Kölmel und Dr. Rainer Kölmel von der Abgabe eines Pflichtübernahme-Angebotes an die sonstigen Aktionäre der Intertainment AG befreit.