Kammergericht stellt Wirksamkeit der Sachkapitalerhöhung letztinstanzlich fest
IIm Verfahren um die Wirksamkeit der Sachkapitalerhöhung der Senator Entertainment AG in Höhe von 6.200.000 EUR beschlossen auf der Hauptversammlung vom 23. November 2004 und bestätigt auf der Hauptversammlung vom 7. Juli 2006, hat das Kammergericht im Rahmen des von der Gesellschaft verfolgten Freigabeverfahrens nun zu Gunsten der Senator Entertainment AG letztinstanzlich festgestellt, dass die Erhebung der Anfechtungsklagen der Wirksamkeit der bereits erfolgten Eintragung der Sachkapitalerhöhung ins Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Die Sachkapitalerhöhung ist damit in ihrem Bestand gesichert.