In der ausserordentlichen Hauptversammlung der TeleTrader.com Software AG vom 23. Juli 2001 wurde der Vorstand der TeleTrader.com AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zu 4000 Stück eigener Aktien gemäss § 65 Abs.1 Ziff. 4 Aktiengesetz während einer Geltungsdauer der Ermächtigung von sechs Monaten ab dem Tage der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben.
Die TeleTrader.com Software AG wird diese Aktien zum ausschliesslichen Zweck der unentgeltlichen Abgabe dieser Aktien an Arbeitnehmer, einschließlich leitender Angestellter, der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre erwerben, wobei der Erwerb der eigenen Aktien durch die Gesellschaft zu einem Gegenwert, der weder niedriger als 5,00 Euro noch höher als 30,00 Euro je Aktie ist, zu erfolgen hat. Der Beschluss der Hauptversammlung gemäss § 65 Abs. 1 Ziff 4. Aktiengesetz wurde am 25. Juli 2001 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Der Vorstand der TeleTrader.com Software AG hat beschlossen, von der Ermächtigung der ausserordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Juli 2001 zum Aktienrückkauf im Umfang von bis zu höchstens 4000 auf Inhaber lautenden Stück Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht 0,08 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft, Gebrauch zu machen. Der Aufsichtsrat der TeleTrader.com AG hat dem erwähnten Beschluss des Vorstandes am zugestimmt. Das Aktienrückkauf-Programm beginnt am 21. Dezember 2001 und dauert bis voraussichtlich längstens 31. Dezember 2001. Das Aktienrückkauf-Programm hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der TeleTrader.com Software AG.