HV-Beschluss Squeeze out im Handelsregister eingetragen
Die Wella AG gibt bekannt, dass der Beschluss der Hauptversammlung der Wella Aktiengesellschaft vom 13./14. Dezember 2005 zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre heute im Handelsregister der Wella AG eingetragen wurde. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre ist damit wirksam geworden. Gegen die Übertragung der Aktien auf den Hauptaktionär wird den Minderheitsaktionären eine Barabfindung in Höhe von 80,37 EUR je auf den Inhaber lautende Stamm- bzw. stimmrechtslose Vorzugsaktie gewährt.