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mg technologies: Gericht weist Klage von Happel ab
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Beide Parteien können innerhalb eines Monats Beruf
Das Landgericht Frankfurt hat die Klage des Großaktionärs der mg technologies AG, Otto Happel, gegen das Unternehmen abgewiesen. Das verkündete der Vorsitzende Richter der 4. Kammer für Handelssachen am Dienstag. Dies sei ein erstinstanzliches Urteil, beide Parteien könnten innerhalb eines Monats Berufung einlegen, heißt es in der vwd-Meldung weiter. Die schriftliche Urteilsbegründung sei ab
Mittwoch auf der Internetseite des Landgerichts einsehbar.
Happel hatte gegen zwei Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30. März geklagt. Dabei ging es um eine Satzungsänderung zur Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Entlastung des Vorstandes.