Der Vorstand der schlott gruppe AG hat heute beschlossen, eigene Aktien der Gesellschaft zurückzukaufen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der derzeitige Börsenkurs nicht die Chancen widerspiegelt, die der Konsolidierungsprozess der europäischen Druckbranche für die schlott gruppe eröffnet.
Die Gesellschaft ist heute bereits einer der Top3-Anbieter im europäischen Tiefdruck. Sie wird ihren Marktanteil in der Druckbranche durch Akquisitionen weiter konsequent ausbauen, mit dem heute angekündigten Optimierungsprogramm zudem die Kostenführerschaft anstreben und damit die Wettbewerbsposition weiter nachhaltig zu optimieren.
Der Vorstand der schlott gruppe AG hat beschlossen, ab 12. November 2007 auf der Grundlage der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 13. März 2007 bis zum Ende des Geschäftsjahres 2007/2008 am 30. September 2008 - vorbehaltlich der Aufhebung und Ersetzung der bestehenden Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien durch eine neue Ermächtigung durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Februar 2008 - bis zu Stück 620.420 Aktien der Gesellschaft zu erwerben.
Der Rückerwerb soll über die Börse erfolgen; der Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Mittelwert der Eröffnungskurse (Eröffnungsauktionspreis der schlott-gruppe-Aktie im XETRA-Handel) an den letzten drei Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Gemäß der Ermächtigung durch die Hauptversammlung 2007 können die zurückgekauften Aktien grundsätzlich wieder veräußert, eingezogen, im Rahmen des Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen eingesetzt oder zur Bedienung von Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen verwendet werden. Die Gesellschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derartige Options- und/oder Wandelschuldverschreibung derzeit nicht bestehen. Weiterhin ist weder die Wiederveräußerung noch die Einziehung der erworbenen Aktien derzeit geplant.
Der Rückkauf wird unter Führung der DZ BANK durchgeführt; zu diesem Zweck wird die Gesellschaft einen Mandatsvertrag mit der DZ BANK schließen. Die DZ BANK wird jedoch in dem Mandatsvertrag verpflichtet werden, den Rückkauf nur nach Maßgabe der Vorgaben des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. März 2007 bzw. gegebenenfalls der Hauptversammlung vom 26. Februar 2008 durchzuführen, dabei sämtliche Beschränkungen zum Aktienrückkauf nach der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO') einzuhalten, sämtliche andere einschlägigen Bestimmungen zu beachten und den Rückkauf günstigst und Interesse wahrend durchzuführen.
Die Gesellschaft wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 und 4 der oben genannten EG-VO regelmäßig auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.schlottgruppe.de) berichten sowie darüber hinaus die nach der oben genannten EG-VO erforderlichen Informationen gemäß der einschlägigen Bestimmungen veröffentlichen.