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Gutachten bestätigen Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe gegen Jack White und Frank Nußbaum
Die im Auftrag der 313music JWP AG (vormals JWP AG) durchgeführte Sonderprüfung ihrer früheren Geschäftsaktivitäten in den USA ist abgeschlossen. Die endgültigen Untersuchungsberichte liegen vor. Im Auftrag von Thomas M. Stein, Vorsitzender des Vorstands, hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG die Abschlüsse der ehemaligen Tochtergesellschaft HoT JWP Music Inc., Miami, USA, der Jahre 2004 und 2005 sowie die sich daraus ergebenden Folgen für die Jahres- und Konzernabschlüsse der 313music JWP AG untersucht. Weiter hat die 313music JWP AG von Prof. Dr. Ehricke (Direktor des Instituts für das Recht der EURpäischen Gemeinschaften der Universität zu Köln und Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf) prüfen lassen, ob vor allem vor dem Hintergrund der Prüfung durch KPMG Schadensersatzansprüche gegen frühere Organmitglieder (Vorstand und Aufsichtsrat) bestehen. Diese Untersuchungen waren auch von der Hauptversammlung 2007 ausdrücklich gefordert worden.

Die Gutachten kommen zu folgenden Ergebnissen:

  1. In den Jahresabschlüssen 2004 und 2005 der HoT JWP Music Inc., deren Geschäfte damals von Paul Klein geführt wurden, seien die Umsatzerlöse zu hoch und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen falsch ausgewiesen worden.

  2. In der Folge seien auch die entsprechenden Jahresergebnisse der HoT JWP Music Inc. nicht korrekt: Für 2004 ergebe sich statt des verbuchten Gewinns von 2.252 TUSD ein korrigierter geschätzter Jahresfehlbetrag von -323 TUSD, für 2005 liege das geschätzte Ergebnis bei  2.540 TUSD statt der testierten +774 TUSD.

  3. Die Beteiligung an der HoT JWP Music Inc. hätte deshalb spätestens im Jahresabschluss 2005 der JWP AG abgewertet und teilweise oder vollständig abgeschrieben werden müssen.

  4. In den Einzelabschlüssen seien Darlehensforderungen der JWP AG gegenüber der HoT JWP Music Inc. (4.573 TUSD in 2004 und 5.103 TUSD in 2005) ausgewiesen. Die US-Gesellschaft sei spätestens 2005 nicht mehr in der Lage gewesen, diese Verbindlichkeiten zurückzuzahlen.

  5. Auch die Bewertung dieser Darlehen hätte somit spätestens im Jahresabschluss 2005, vermutlich bereits 2004, korrigiert werden müssen. Wegen der voraussichtlich dauernden Wertminderung wäre bei der JWP AG eine außerplanmäßige Abschreibung der Darlehensforderung vorzunehmen gewesen.

  6. Wegen der Fehler in den Jahresabschlüssen der HoT JWP Music Inc. seien die unter Jack White und Frank Nußbaum konsolidierten Jahresabschlüsse aus den Jahren 2004 und 2005 - sowohl der Gruppe als auch der der JWP AG selbst - falsch.

  7. Das Rechtsgutachten bestätigt vielfache Pflichtverletzungen von Jack White als CEO und Frank Nußbaum als CFO und deshalb Schadensersatzansprüche gegen Jack White und Frank Nußbaum sowie das Management der US-Tochtergesellschaft. Die Verwaltung der 313music JWP AG wird diese Schadensersatzforderungen konsequent durchsetzen. Schadensersatzansprüche gegen weitere Vorstandsmitglieder, u.a. Thomas M. Stein, und Mitglieder des Aufsichtsrats wurden von den Prüfern bzw. dem Gutachter verneint.



Der Konzernabschluss 2006 berücksichtigt bereits die von den Sonderprüfern festgestellten Fehler, also insbesondere die entstandenen Verluste aus der Beteiligung an der HoT JWP Music Inc. von über 8 Mio. EUR. Dies bestätigen auch die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft.

Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens vor dem Landgericht München I hat die 313music JWP AG berechnet, dass sich Jack White als Vorstand unberechtigt mehr als 120.000 EUR ausbezahlt hat. Alle Anwaltskanzleien, die ihn in dieser Angelegenheit vertreten haben, sind dem nicht entgegengetreten und haben es damit unstreitig gestellt. Die 313music JWP AG beabsichtigt, ihre bereits laufende Schadensersatzklage zu erweitern.

Jack White hat sich nach seinem Ausscheiden als Vorstand und dann als Berater nicht an das vereinbarte Wettbewerbsverbot gehalten, sondern zum Schaden der 313music JWP AG und ihren Aktionären Wettbewerb betrieben. Er hat sich deshalb, um einer Verurteilung zuvor zu kommen, strafbewehrt gegenüber der 313music JWP AG zur Unterlassung von Wettbewerb verpflichtet. Außerdem musste er auf sämtliche diesbezügliche Vergütungsansprüche verzichten. Die 313music JWP AG realisiert dadurch erhebliche Kosteneinsparungen.


Veröffentlichungsdatum: 07.11.2007 - 09:38
Redakteur: rpu
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